Als Eigentümer einer elektrischen Installation (Hauseigentümer, usw.) sind Sie nach NIV (Niederspannungs-Installationsverordnung) verantwortlich, dass die Installationskontrollen gemäss den Vorgaben durchgeführt werden.
Die Netzbetreiberin (
EWS,
AEW, EVU's, usw.) fordert Sie auf, den Nachweis zu erbringen, dass Ihre elektrischen Installationen den Regeln der Technik entsprechend erstellt und gewartet werden. Das heisst, Sie als Eigentümer müssen jederzeit auf Verlangen den entsprechenden Sicherheitsnachweis erbringen. Nach erhalt der Aufforderung zur periodischen Kontrolle müssen Sie ein kontrollberechtigtes Organ zur Ausstellung des Sicherheitsnachweises beauftragen.
Die Kontrolle beträgt je nach grösse des Objekts zwischen 1 Std. bis mehrere Stunden.
Beispiel: Einfamilienhaus 5 1/2 Zimmer, Keller, Estrich, Garage: Kontrollaufwand ca. 1,5 Std. Kosten ohne Mängel CHF 290.- exkl. MwSt.
Folgendes wird kontrolliert:
Sämtliche Installationen im Haus, in der Wohnung, im Betrieb und im Freien. Speziell Kontrolliert werden die Schutzmassnahmen, die Erdung, die Sicherungen sowie die Leitungs- und Fehlerstromschutzschalter. Ferner werden die Isolationswerte der Leitungen und Installationen gemessen und der allgemeine Zustand der elektrischen Anlagen beurteilt. Fest eingebaute Apparate und Haushaltgeräte wie Kochherd, Backofen, Waschmaschine und Leuchten werden ebenfalls überprüft. Alle Steckdosen werden auf den richtigen Anschluss hin gemessen. Sämtliche Messdaten werden im Mess- und Prüfprotokoll festgehalten.
Werden Mängel festgestellt müssen diese in einer bestimmten Frist durch einen Elektroinstallateur behoben werden. Sobald die elektrischen Installationen Mängelfrei sind, wird der Sicherheitsnachweis (SINA) durch uns ausgestellt. Das Original des SINA wird Ihnen zur Aufbewahrung zugestellt. Das Doppel des SINA wird von uns der Netzbetreiberin übergeben.
Somit ist die Kontrolle abgeschlossen und wird z. B bei
bewohnbaren Objekten in 20 Jahren wieder fällig.
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