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AGB


Die Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer in SFR.

Bei vorhandenen Mängeln wird ggf. nach deren Behebung eine Nachkontrolle durchgeführt, bevor der Sicherheitsnachweis ausgestellt werden kann.

Nachkontrollen werden zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Nach erfolgtem Zahlungseingang und Bestätigung der Mängelbehebung, senden wir eine Kopie des Sicherheitsnachweises der Netzbetreiberin zur Registratur. Der Eigentümerin wird das Original des Sicherheitsnachweises zugestellt. Das Dokument soll vorzugsweise bei der Anlage aufbewahrt werden.

Zahlungsbedingungen: 30 Tage rein netto ab Rechnungsdatum

Bei Ablauf der 1. Mahnfrist werden SFR. 50.- Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Wir behalten uns vor, mangelhafte Installationen zu fotografieren und diese Bilder auf unserer Webseite in der Galerie zu veröffentlichen. Es werden keine Namen, Adressen oder andere Daten an dritte weitergegeben! Der Datenschutz ist somit vollumfänglich gewährleistet.

Isolationsmessung
Gemäss UVEK 734.272.3 Art. 10 Abs. 3 kann auf die Durchführung der Isolationsmessung bei der periodischen Kontrolle von elektrischen Installationen mit 20-Jähriger Kontrollperiode sowie bei elektrischen Installationen, deren Isolationswiderstände dauernd durch geeignete Einrichtungen (z.B Fehlerstromschutzschalter) überwacht werden verzichtet werden.

Aus folgenden Gründen messen wir den Isolationswiderstand trotzdem grundsätzlich in jeder Anlage:
  • Die Isolationsmessung ist eine der wichtigsten Messungen um die Fehlerfreiheit einer Anlage zu ermitteln.
  • Sie ist die einzige Messung die dem Brandschutz dient (Fehlerstrom gegen PE). PE= Erde
  • Überprüfung der sicheren Trennung aller aktiven Leiter (3L, N) zu PE. Die getrennte Verlegung von Neutral- und Schutzleiter ermöglicht in einfacher Weise die Anwendung der Fehlerstromschutzschaltung als zusätzliche Schutzmassnahme.

Die Normen verlangen die Isolationsmessung ohne angeschlossene Verbraucher. Wir bitten Sie daher vor der Kontrolle Ihrer Elektroinstallationen alle eingesteckten Verbraucher wie z.B. TV, PC, Stereoanlage, Kaffeemaschine usw. vom Netz zu trennen. -> Bitte vor der Kontrolle Stecker ausziehen!


Für allfällige Schäden an Geräten übernehmen wir keine Haftung!



Stand: Oktober 2009
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Update 06.02.12

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